Schweigepflicht gilt nicht unbegrenzt
Die Finanzaufsicht BaFin darf Rechtsanwälte in bestimmten Fällen zu einer Auskunft verpflichten. Die Verschwiegenheitspflicht diene nur den Interessen des Mandanten, nicht jedoch des Anwalts selbst, urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt.
“Reine Vermögensverwaltung, Anlageberatung und ähnliche Tätigkeiten fallen nicht unter die anwaltliche Berufsausübung”, hieß es nach Informationen der “Welt” in dem Prozess. Daher sei es rechtens, wenn die BaFin einen Rechtsanwalt unter der Androhung einer Geldstrafe zur Offenlegung ihrer Geschäfts- und Kontounterlagen unter gewissen Umständen auffordert. Insgesamt bleibe es aber bei der Regel, dass Anwälte im Hinblick auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs bekannt werde, zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet seien.