Abmahnung wegen Urheberrechten
Gerade mal zwei Wochen ist es her, dass Lena für Deutschland den Eurovison Song Contest gewann. Seit dem läuft ihr Siegerlied „Satellite“ in Clubs, Kneipen, Cafes und dem Radio immer und immer wieder. Es ist ein echter Ohrwurm und kaum einer, konnte
sich – wenn vielleicht auch nur kurz – der Faszination des Liedes und wahrscheinlich vor allem der Interpretin entziehen.
Außer diesem einen Lied, mit dem die junge Sängerin so erfolgreich ist, hat die 18-jährige auch noch ein ganzes Album herausgebracht. Das Werk mit dem altmodisch anmutenden Namen „My Cassette-Player“ ist seit Mai in den deutschen Plattenläden zu haben und wird dort auch reichlich nachgefragt und verkauft. Die Lieder sind alle auf die Sängerin zugeschnitten, das einige Lieder bekannt erscheinen, kommt einem im Zeitalter des „alles nur geklaut“ gar nicht erst besonders merkwürdig vor.
Juristische Verwicklungen
Nun gab es allerdings seit Erscheinen und Verkauf des Albums „My Cassette Player“ schon das Aussprechen einiger Abmahnungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei. Es handelt sich bei den abgemahnten Verstößen um Fälle der Verletzung des Urheberrechts. Gemahnt wurde im Auftrag der Universal Music GmbH, die an einigen Liedern des Albums die alleinigen und exklusiven Verwertungsrechte besitzen will. Inzwischen sind nicht mehr nur einzelne Lieder, genannt wurde der Siegerhit „Satellite“ und zwei Titel mit Namen „Bee“ und „Love me“, sondern das gesamte Album zum Gegenstand eines Urheberrechtsstreits geworden.
Die Rechtsanwaltskanzlei hat sogar einzelne Bescheide an Käufer des Albums verschickt, mit der Forderung eine Vergleichssumme in Höhe von 1200 Euro zu zahlen. Niemand sollte sich auf solche unbegründeten Forderungen einlassen, sondern sich im Zweifel immer an einen Anwalt wenden und sich dort beraten lassen.