Mehr Rechtssicherheit für Patientenverfügungen
Wieder einmal hat der Bundesgerichtshof ein Urteil über eine viel diskutierte und äußerst strittige Frage gefällt und damit zu mehr Rechtssicherheit verholfen. Anlass des Urteils war die Revision eines Verfahrens um den Medizinrechtler Wolfgang Putz, der einst einer Mandantin, deren Mutter jahrelang und todkrank im Koma gelegen hatte, geraten hatte die künstliche Ernährung zu beenden, indem sie den Schlauch der Magensonde durchtrennen sollte. Die Mutter seiner Mandantin hatte vor dieser Zeit den Wunsch geäußert, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu bekommen, wenn ihr Zustand nicht mehr verbesserbar sei. Dafür war der Anwalt 2009 zu einer Strafe auf Bewährung durch das Fuldaer Landgericht verurteilt worden
Freispruch
Dass der Bundesgerichtshof den Rechtswissenschaftler freigesprochen hat, nimmt Einfluss auf die Rechtslage. Insbesondere die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe ist in solchen Fällen immer wieder ein Problem. Der BGH wertete hier wieder einmal Maßnahmen die zur Lebenserhaltung dienen und dann unterlassen werden, als passive Sterbehilfe. Diese ist bei Patienten, bei denen der Sterbeprozess nachweislich eingesetzt hat in einem anderen Grundsatzurteil bereits als erlaubt eingestuft worden. Hat der Sterbeprozess noch nicht eingesetzt, kann nach dem aktuellen Urteil auch hier das Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen straffrei sein, immer dann, wenn sie auf den Willen des Patienten hin unterlassen werden.
Der schwierige Einzelfall
Im Einzelfall ist immer der Einzelfall zu bewerten, darin sind sich Gerichte und Anwälte einig. Jedoch schaffen solche Grundsatzurteile des BGH mehr Rechtssicherheit für Patienten und Angehörige und auch für die behandelnden Ärzte. Im Falle der Mandantin dieses Anwalts, musste diese zu solch drastisch scheinenden Maßnahmen, wie der Durchtrennung des Schlauchs greifen, da das Pflegeheim in dem ihre Mutter untergebracht war, sich weigerte die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Jedes einzelne Urteil trägt dazu bei Präzedenzfälle zu schaffen und damit Rechtsgrundlagen auf denen – zumindest aus juristischer Perspektive – Entscheidungen gefällt werden können.